Rechnungswesen » Investition und Finanzierung » Investition » Kostenvergleichsrechnung
Bei der Kostenvergleichsrechnung werden die jährlichen Durchschnittskosten
von zwei oder mehreren Investionsvorhaben gegenübergestellt.
Man stellt also beispielsweise die Kosten von zwei verschiedenen Maschinen gegenüber.
Sinn macht dieser Kostenvergleich natürlich nur, wenn die Erlöse der Investionsvorhaben
gleich sind.
Wenn also die Maschine A höhere Kosten als Maschine B verursacht, aber auch
höhere Erlöse einspielt, macht die Kostenvergleichsrechnung keinen Sinn.
Merke also: Die Erlöse der zu vergleichenden Investitionsvorhaben müssen gleich sein.
Es werden einfach die Durchschnittskosten des ersten Nutzungsjahres ermittelt. Die Kostenvergleichsrechnnung
ist ein statisches Investionsverfahren - man geht also davon aus, dass diese Durchschnittskosten
während der gesamten Nutzungsdauer entstehen.
Das genau Vorgehen hängt natürlich davon ab, welche Kosten in der Aufgebenstellung gegeben sind.
Dabei ist immer darauf zu achten, ob es sich um fixe oder variable Kosten handelt.
Variable Kosten steigen mit der Produktionsmenge, hier muss man oft eine Stückzahl mit beispielsweise
Materialeinzelkosten oder direkten Löhnen multiplizieren.
Fixe Kosten sind von der Ausbringungsmenge unabhängig. Hier sind oft die Anschaffungskosten genannt.
Zum Schluss müssen die ermittelten variablen und fixe Kosten addiert werden.
Das Investionsobjekt mit den geringsten Kosten ist für das Unternehmen natürlich am vorteilhaftesten.