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Rechnungswesen » Grundlagen » Inventur Inventar

Inventur


Um eine Buchführung ordnungsgemäß durchführen zu können, muss bekannt sein, welche Vermögensgegenständen (Maschinen, Waren, Bargeld) und welche Schulden (Verbindlichkeiten, Kredite) in einem Unternehmen vorhanden sind. Deswegen wird in Unternehmen eine Inventur durchgeführt.

Eine Inventur muss laut HGB zu folgenden Ereignissen durchgeführt werden:



  • Am Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
  • Am Ende eines Geschäftsjahres
  • Bei Veränderung der innern (= neue Gesellschafter kommen hinzu / scheiden aus) und äußere Verhältnisse (Änderung der Rechtsform, z. b. aus Einzelunternehmen wird eine GmbH) des Unternehmens
  • Am Ende einer gewerblichen Tätigkeit

Zweck einer Inventur:


  • Grundlage für den Jahresabschluss
  • Überprüfung der Buchbestände
  • Korrektur der Lagerbuchführung

Inventurmethoden:


  • körperlich (= Zählen/Messen/Wiegen aller Vermögensgegenstände -> bewegliche, unbewegliche Güter, vorhandenes Geld). Die Menge wird in Inventurlisten erfasst. Mengen werden am Ende in Werte umgerechnet
  • buchmäßig (= Inventur erfolgt anhand von Aufzeichnungen, Beispiele: Geldbestände von der Bank, Forderungen oder Verbindlichkeiten -> sind am Stichtag zu protokollieren)

Inventurarten:


  • Stichtagsinventur
  • Zeitversetzte Inventur
  • Permanente Inventur


Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar



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