Anlagegüter (Definition)


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Was sind überhaupt Anlagegüter?

Zu den Anlagegütern zählen alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die über einen längeren Zeitraum hinweg genutzt werden. Wie lang dieser Zeitraum letztlich ausfällt, ist dabei irrelevant. Wichtig ist nur, dass die Güter nicht nur einmalig, sondern dauerhaft zum Einsatz kommen. Zu den Anlagegütern zählen beispielsweise:

  • Maschinen
  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Möbel
  • Computer
  • Software


All diese Güter nutzt das Unternehmen, um entweder Dienstleistungen zu erbringen oder Waren zu produzieren. Dabei kann grundsätzlich zwischen immateriellen und materiellen Anlagegütern unterschieden werden. Materiell sind die Güter, wenn sie physisch „greifbar“ sind. Immaterielle Güter sind hingegen beispielsweise Rechte, Patente oder Lizenzen.

Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Außerdem müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) € 1.000,00 übersteigen, damit ein betrieblicher Vermögenswert als Anlagegut bezeichnet werden kann. Bei AHK im Bereich von € 150,00 bis € 1.000,00 wird von "geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)" gesprochen. Diese gehören zwar auch zum Anlagevermögen, unterliegen aber bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA) anderen Regelungen. Durch Nutzungsdauer und Anschaffungswert lassen sich Gegenstände des Anlagevermögens klar vom Umlaufvermögen abgrenzen.


Anlagegüter
 werden in einem separaten Bereich der Buchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, verwaltet. Hier werden die während der Nutzung durch Verschleiß oder außerplanmäßige Ereignisse entstehenden Wertminderungen aufgezeichnet, sodass der verbleibende Restbuchwert für jedes Anlagegut nachgewiesen werden kann. 

Buchen von Anlagegütern

Anlagegüter sind vom Unternehmen zu verbuchen und in der Bilanz auszuweisen. Dabei gibt es allerdings bei bestimmten Gütern ein Aktivierungsverbot bzw. ein Aktivierungswahlrecht, andere Güter müssen hingegen immer gebucht werden. Grundsätzlich dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte oder vergleichbare immaterielle Güter nicht aktiviert werden. Zu unsicher ist der tatsächlicher Wert dieser Vermögensgegenstände, der die Bilanz verfälschen könnte.

Gibt es ein Aktivierungswahlrecht oder gar die Pflicht zur Aktivierung (Regelfall), so muss zunächst entschieden werden, um welche Art von Anlagegütern es sich handelt:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Es handelt sich etwa um die bereits angesprochenen Rechte oder Lizenzen.
  • Sachanlagevermögen: Hierzu zählen alle physisch greifbaren Güter wie beispielsweise Maschinen oder Gebäude.
  • Finanzanlagevermögen: Zum Finanzvermögen gehören beispielsweise Wertpapiere oder Beteiligungen.


Bewertet werden diese Güter dann anhand ihrer Anschaffungskosten. Sofern es sich um abschreibbare Güter handelt, werden die Abschreibungen laufend verbucht, so dass entsprechend die verminderten Herstellungs- oder Anschaffungskosten in der Bilanz auftauchen.

Anlagegüter abschreiben – nicht bei allen Gütern möglich

Grundsätzlich gilt, dass Anlagegüter abgeschrieben werden dürfen bzw. müssen. Allerdings ist dies nur bei solchen Gütern der Fall, die tatsächlich abgenutzt werden. Ein Beispiel:

  • Ein Unternehmen erwirbt eine neue Produktionsmaschine für 1 Millionen Euro.
  • Diese soll über 5 Jahre genutzt werden, wobei ein entsprechender Verschleiß entsteht. Nach diesem 5 Jahren hat die Maschine nur noch Schrottwert.
  • Folglich darf das Gut abgeschrieben werden, weil es abgenutzt wird.


Hingegen ist diese Abnutzbarkeit etwa bei einem Grundstück nicht gegeben. Auch Beteiligungen oder Wertpapiere nutzen sich nicht ab, sie verlieren auch nach Jahren nicht (planmäßig) an Wert.

Wie hoch die ansetzbaren Abschreibungen hingegen ausfallen, hängt vom jeweiligen Gut ab. In der sogenannten Afa-Tabelle hat der Gesetzgeber festgehalten, über welchen Zeitraum bestimmte Maschinen und andere Güter abgeschrieben werden müssen.

Anlagegüter – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Anlagegüter werden von Unternehmen langfristig und dauerhaft genutzt
  • Sofern es sich nicht um selbst geschaffene, immaterielle Güter handelt, müssen die Güter in der Bilanz gelistet werden
  • Bei abnutzbaren Anlagegütern muss eine Abschreibung erfolgen
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