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Ein Großteil der Geschäftsfälle sind Umsatzsteuer behaftete Geschäftsfälle. Wenn ein Unternehmer beispielsweise Waren verkauft, fallen Umsatzsteuern an. Diese Steuern müssen natürlich extra verbucht werden - der Verkauf der Ware führt zwar zu Erträgen und wird auf einem Erfolgskonto verbucht, die Steuern aber steckt sich der Unternehmer natürlich nicht in die eigene Tasche: Er muss sie ans Finanzamt abführen.
Daher gibt es zwei Steuerkonten: Das Umsatzsteuerkonto und das Vorsteuerkonto.
Die folgende Grafik zeigt die Steuerkonten (Umsatzsteuer und Vorsteuer):
Der Buchungsprozess von steuerbehafteten Geschäftsfällen ist etwas komplexer und wird auf dieser Seite mit einem Diagramm noch mal genauer beleuchtet: Umsatzsteuer Vorsteuer verbuchen