Rechnungswesen » Grundlagen Buchführung » Schlussbilanz
In diesem Abschnitt geht es um die Bildung der Schlussbilanz. Dabei werden die Endbestände der Konten eben in diese Schlussbilanz
übertragen. Dazu sollte man auf jeden Fall über dieses Thema Bescheid wissen: Saldenbildung
Merke: Die Schlussbilanz des letztens Geschäftsjahres entspricht der Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres.
Hier sehen wir das Aktiv-Konto "Kasse" - dieses wurde bereits abgeschlossen.
Wir sehen, dass der Saldo (Saldo = Schlussbestand, also in diesem Fall 2.550 €) sich auf der Haben-Seite befindet (dies nennt sich dann Soll-Saldo, und nicht Haben-Saldo).
Daraus erschließt sich auch gleich die erste Regel:
So, der Endbestand wird nun also in die Schlussbilanz übertragen. Wir gehen mal davon aus, dass die anderen drei Konten bereits übertragen wurden (Grundstücke, Bank, EK).
Das Konto "Kasse" würde also so übertragen werden.
Der Endbestand von 2.550 €, welcher sich auf der Haben-Seite befindet, wandert also auf die Aktiv-Seite der Bilanz (siehe oben genannte Regel).
Gucken wir uns noch mal die Position "Eigenkapital" an. Hier stehen 50.000 € auf der Passiv-Seite der Bilanz. Demnach muss der Saldo also auf der Soll-Seite des Kontos "Eigenkapital" gestanden haben.
So, fassen wir nochmal zusammen:
Bei der Übernahem der Anfangsbestände der Bilanz in die Konten und bei der Durchführung des Kontenabschluss zum Jahresende kommen zwei Hilfskonten zum Einsatz: