
Re: Kosten-Leistungsrechnung Unterteilung
Hallo Thomas,
deine Frage ist insofern etwas schwierig zu beantworten, als sie bereits das Verständnis der Kosten- und Leistungsrechnung voraussetzt.
Ich versuche es trotzdem:
Also, im Rahmen der Vollkostenrehnung unterscheidet man
1. Einzelkosten (=> werden dem Kostenträger unmittelbar zugerechnet und umlaufen somit den BAB in der Kostenstellenrechnung)
2. Gemeinkosten (=> fließen in den BAB und werden dort auf die Kostenstellen verteilt, sie bilden die Zuschlagsgrundlage für die Kostenträgerrechnung)
Es ist richtig, dass im Rahmen der Kostenträgerrechnung mit Hilfe der Einzelkosten und der in der Kostenstellenrechnung ermittelten Zuschlagssätze die Zuschlagskalkulation durchgeführt wird.
Die Teilkostenrechnung hat einen anderen Ansatz. Hier unterscheidet man variable und fixe Kosten. Da die fixen Kosten unabhängig von der produzierten Menge anfallen, legt man das Hauptaugenmerk zunächst auf die Erlöse und zieht hiervon die variablen Kosten ab. Das Ergebnis nennt man Deckungsbeitrag.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Viele Grüße
Dein Minus
