Soziale Bindung des Eigentums


Die menschen- und grundrechtliche Verankerung von Privateigentum bringt für die Begünstigten – also die Allgemeinheit – auch Verpflichtungen mit sich. Inwieweit diese Pflichten gehen können, bestimmt sich nach sachlichen, objektiven Kriterien: nämlich der Frage, inwieweit die Allgemeinheit vom Privatbesitz im Einzelfall betroffen sein kann.

Soziale Bindung des Eigentums - Beispiele:

Eine neu gewählte Regierung möchte dass sich die Menschen endlich mehr anstrengen und erlaubt den Wohnungseigentümern, die Preise zu verdoppeln. Viele verlieren ihr Zuhause und auf den Straßen entsteht Unruhe.

Wohnen ist Paradebeispiel für die soziale Bindung. Zwar ist es Privaten erlaubt, Eigentum daran zu begründen. Das heißt, der Wohnungsmarkt besteht zum Großteil aus privaten Vermietern. Die Auflagen in Form von gesetzlichen Regelungen (Mietrecht) sind aber viel strenger als etwa beim Eigentum an Schmuckstücken. Dort gibt es gar kaum Einschränkungen. Bei Kraftfahrzeugen sind es vor allem Umweltschutzauflagen und Bestimmungen zur Sicherheit, an die Eigentümer gebunden sind.


Der Gesetzgeber hat – je nach sachlichen Aspekten – einen größeren oder geringeren Entscheidungsspielraum. Er ist immer an der aktuellen Lage und ihren Notwendigkeiten zu messen.

Soziale Bindung des Eigentums – das Wichtigste in Stichworten

Die Bezeichnung benennt die Grenzen des Rechts auf Eigentum, die der Gesetzgeber in Hinsicht auf das Gemeinwohl setzen darf und auch muss. Innerhalb der zulässigen Bandbreite darf er als demokratisch legitimiertes Organ die eigenen politischen Anschauungen verwirklichen.

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