Was ist ein Dienstvertrag?


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Nach deutschem Recht liegt ein Dienstvertrag vor, wenn sich die Vertragsparteien auf die Durchführung eines bestimmten Dienstes gegen die Zahlung eines Honorars einigen. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird dabei kein Erfolg der Leistung geschuldet.

Inhalt eines Dienstvertrags

Grundsätzlich ist zwischen zwei verschiedenen Arten von Dienstverträgen zu unterscheiden. Der Dienstvertrag der unselbstständig Tätigen ist auch als Arbeitsvertrag bekannt. In der Regel beziehen sich Ausführungen zum Dienstvertrag daher auf den selbstständig Tätigen. Gekennzeichnet ist dieser Vertrag durch ein bestimmtes Maß an persönlicher Freiheit. Der Leistende kann sich etwa seine Zeit frei einteilen, in der die Leistung vollzogen wird.

Ein Dienstvertrag kann grundsätzlich über Dienstleistungen jeglicher Art abgeschlossen werden, bedarf aber keineswegs der Schriftform. Im Vertrag sind folgende Aspekte geregelt:


  • Art der Leistung
  • Umfang der Leistung
  • Ort der Leistung
  • Entgelt
  • Zeitdauer

Einsatzgebiet des Dienstvertrags

Grundsätzlich entsteht bei der Durchführung jeder Dienstleistung ein Dienstvertrag. Beispiele hierfür sind etwa das Verhältnis eines Arztes zu einem Patienten oder das Vertragsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten. Aber auch frei Agenten oder Heimarbeiter stehen in einem Dienstleistungsverhältnis zum Unternehmen.



Die Vertragsdauer ist dabei in der Regel kurzfristig ausgelegt. Zu beachten gilt es, dass der Dienstvertrag keinen Erfolg vorsieht. Im Falle eines Arztbesuchs hat der Patient kein Anrecht darauf, hinterher wirklich gesund zu sein. Dennoch muss er bzw. die Krankenkasse den Arzt für seine zeitlichen Aufwendungen entlohnen.

Abgrenzung / Untetrschied zum Dienstvertrag und Werkvertrag

Dienst- und Werkvertrag grenzen sich vor allem durch den Umstand voneinander ab, dass bei einem Werkvertrag ein Erfolg geschuldet wird. Eine Baufirma muss beispielsweise gewährleisten, dass das erbaute Gebäude wie vereinbart genutzt werden kann. Die bloße Bemühung – wie etwa im Falle des Arztes – reicht für die Erbringung der Leistung nicht aus.

Für das Vorliegen eines Werkvertrags spricht zudem, wenn die Bezahlung des Schuldners nur bei einem bestimmten Erfolg vorgesehen ist. Damit trägt der Leistende das unternehmerische Risiko. Für eine Dienstleistung wird der Erbringer der Leistung hingegen immer entlohnt. Der Erfolg entzieht sich also dem Einfluss des Schuldners. So kann der Rechtsanwalt zwar versuchen, einen Prozess zu gewinnen, aber keine Garantie hierfür aussprechen.

Dienstvertrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Dienstvertrag regelt die Ausführung einer Dienstleistung
  • Im Rahmen des Vertrags werden Leistung und Entgelt definiert
  • Allerdings ist die Leistungserfüllung an keinen Erfolg gebunden
  • Typische Fälle des Dienstvertrags sind Anwalts- oder Arztleistungen
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