Was ist ein Tariflohn?


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Der Tariflohn ist das nach dem Tarifvertrag zu zahlende Arbeitsentgelt. Ausgehandelt wird der Tariflohn in der Regel zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden.

Bestimmung des Tariflohns

Ein Tariflohn gilt in der Regel für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens bzw. einer kompletten Branche. Ausgehandelt wird dabei ein Mindestlohn, den der Arbeitgeber allen Mitarbeitern zahlen muss. Allerdings sind die Mitarbeiter nur indirekt am Verhandlungsprozess beteiligt. Meist vertreten Gewerkschaften die Arbeitnehmer, um eine bessere Verhandlungsposition zu erzeugen.

Wie hoch der Tariflohn letztlich ausfällt ist von verschiedensten Faktoren abhängig. Insbesondere spielt dabei die Branche eine Rolle, in der die Arbeitnehmer beschäftigt sind. Aber auch die Verhandlungsmacht und die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation haben einen Einfluss auf die Zahlungen.

Arbeitgeber sind nach der Unterzeichnung des Tarifvertrags dazu verpflichtet, jedem Mitarbeiter mindestens den Tariflohn zu bezahlen. Allerdings ist es durchaus möglich, die Arbeitnehmer besser zu entlohnen. So können beispielsweise Erfahrung oder Weiterbildungen von Mitarbeitern honoriert werden.

Arten des Tariflohns

In der Regel wird der Tariflohn als sogenannter Zeitlohn ausgehandelt. Die Vergütung bemisst sich dabei nach Zeitabständen, in der Regel einer Arbeitswoche. Alternativ existieren folgende Möglichkeiten:


  • Lohn- und Gehaltsgruppen: Arbeitnehmer werden hierbei in bestimmte Gruppen unterteilt, die sich nach Art der ausgeübten Tätigkeit voneinander unterscheiden. Für jede einzelne Gruppe wird anschließend ein Tariflohn vereinbart.
  • Ecklohn: In einigen Branchen ist es üblich, die Vergütung einer mittleren Tariflohngruppe als Ecklohn zu regeln. Alle anderen Tarifgruppen werden dann auf Basis dieses Ecklohns vergütet, wobei sich ihre Bezahlung prozentual hieran bemisst.
  • Leistungslohn: In vielen Fällen wird im Tarifvertrag die grundlegende Möglichkeit vereinbart, die Arbeitnehmer nach Leistung zu honorieren. Wie diese genau aussieht, können die Vertragsparteien frei entscheiden. Beispielsweise gibt der Tarifvertrag einen bestimmten Akkordrichtsatz an, der dann in jedem Unternehmen der Branche individuell auf die Zeiteinheiten hin abgestimmt wird.

Unterschied Tariflohn und Mindestlohn

Der Tariflohn ist eine Unterart des Mindestlohns. Er gilt allerdings nur für eine bestimmte Branche oder ein Unternehmen. Ausgehandelt wird der Tariflohn zwischen zwei Wirtschafssubjekten (Arbeitgeber, Arbeitgeberverband, Gewerkschaften o.ä.). Der Mindestlohn wird hingegen vom Staat festgelegt und gilt für alle Arbeitnehmer eines Landes. So ist es möglich, dass bestimmte Tariflöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn angesiedelt werden. Hingegen ist es nicht erlaubt, dass der Tariflohn unterhalb des Mindestlohns liegt.

Tariflohn – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Tariflohn ist ein Mindestlohn für eine bestimmte Branche
  • Ausgehandelt wird die Vergütung in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
  • Der Tariflohn darf nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen
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