Prämienlohn


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Beim Prämienlohn handelt es sich um eine spezielle Form der Entlohnung, die sowohl eine zeit- als auch leistungsbezogene Vergütung vorsieht.

Die zeitbezogene Vergütung erfolgt dabei durch den Grundlohn. Dieser kann sich beispielsweise aus dem Produkt von Arbeitszeit und dem tariflich vereinbarten Stundenlohn ergeben.

Zusätzlich zum Grundlohn erhält der Arbeitnehmer beim Prämienlohn für eine qualitative oder quantitative Mehrleistung eine Prämie. Diese Prämie kann planmäßig oder zusätzlich gewährt werden.

Die Anwendung des Prämienlohns

In der Regel entscheiden sich Unternehmen für den Prämienlohn, wenn der Einsatz von einem Akkordlohn nicht möglich oder zu aufwendig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn:

  • genaue Vorgaben für einen Akkordlohn nicht ermittelt werden können
  • nicht nur quantitative Aspekte, sondern auch qualitative Aspekte bei der Entlohnung berücksichtigt werden sollen

Der Prämienlohn kann im direkten Vergleich zum Akkordlohn auch dann eingesetzt werden, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Aufgaben wahrnimmt. Aus diesem Grund findet diese Form der Entlohnung nicht nur im Bereich der Produktion, sondern auch in anderen Unternehmensbereichen wie zum Beispiel in der Forschung und Entwicklung Anwendung.

Die Unterscheidung bei den Prämien

Beim Prämienlohn wird in verschiedene Arten der Prämie unterschieden. So gibt es zum Beispiel Prämien für:

  • ein hohes quantitatives Arbeitsergebnis (hohe Stückzahl)
  • ein hohes qualitatives Arbeitsergebnis (geringe Ausschussquote, geringe Stornoquote)
  • einen geringen Material- und Ressourcenverbrauch (Einsparungen während des Produktionsprozesses)
  • einen hohen Umsatz beziehungsweise Absatz
  • eine Einhaltung aller Termine und Fristen

Teilweise sind im Unternehmen Kombinationen aus verschiedenen Prämien vorgesehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine bestimmte Menge in einer bestimmten Qualität zu einer bestimmten Zeit fertiggestellt werden soll.

Einzel- und Gruppenprämien

Für den Erhalt einer Prämie müssen bestimmte Ziele erreicht werden. Bei diesen Zielen kann es sich um Einzel- oder Gruppenziele handeln.

Bei Einzelzielen handelt es sich häufig um quantitative Ziele. So ist es zum Beispiel problemlos möglich, in der Produktion und im Verkauf eine bestimmte Stückzahl als Einzelziel pro Mitarbeiter vorzugeben. Bei qualitativen Zielen sind Vorgaben pro Mitarbeiter nur bedingt möglich. Zwar können Ausschuss- und Stornoquoten als Beispiele für die qualitativen Einzelziele genannt werden, in der Regel werden sie trotzdem als Gruppenziele definiert.

In der Praxis ist es zum Beispiel üblich, dass die Unternehmen für eine Abteilung eine bestimmte Stornoquote oder einen bestimmten angestrebten Umsatz vorgeben. Mitarbeiterbezogene Vorgaben verlieren deshalb an Bedeutung. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die Teamarbeit in den Unternehmen immer mehr zunimmt. Deshalb werden inzwischen vermehrt Gruppenziele vereinbart.

Sollten diese Gruppenziele erreicht werden, gibt es eine Gruppenprämie. Diese wird unter den einzelnen Mitarbeitern aufgeteilt. Bei der Aufteilung dieser Prämie ist darauf zu achten, dass die Aufteilung als gerecht empfunden wird. Anderenfalls kann es zu Streitigkeiten im Team oder zu einer Demotivation bei den Mitarbeitern kommen.
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