Personalwirtschaft » Personalbedarfsplanung
Die Personalbedarfsplanung versucht zu ermitteln, wie viele Arbeitskräfte wann und wo insgesamt benötigt werden und welche Qualifikationen sie aufweisen müssen. Zu unterscheiden sind dabei die quantitative und qualitative Ermittlung des Personalbedarfs.
Die quantitative Personalbedarfsplanung legt die Anzahl der künftig benötigten Arbeitskräfte fest und die qualitative Personalbedarfsplanung beschreibt, über welche Fähigkeiten und Kenntnisse diese Arbeitskräfte verfügen sollen.
Ziel der Personalbedarfsplanung: Personalengpässe (oder -überschüsse) zu vermeiden und dabei die Personalkosten so gering wie möglich zu halten.
Bevor mit der quantitativen und qualitativen Personalbedarfsplanung begonnen werden kann, müssen zunächst Stellenbündel aufgestellt werden. In diesen Stellenbündeln sind Tätigkeits- und Anforderungsprofile enthalten.
Wozu dienen Stellenbündel?
Zur Erarbeitung von Stellenbündeln werden zwei Analyseschritte vorgenommen. Zunächst wird anhand einer Ist-Analyse festgestellt, welche Aufgaben aktuell in den Tätigkeiten eines Stellenbündels zu erledigen sind. Dabei werden vor allem die Aufgaben beachtet, welche bei Schlecht- oder Nichterfüllung zu erheblichen Abweichungen der Unternehmensleistung führen. Anschließend wird im zweiten Analyseschritt untersucht, durch welche künftigen Tätigkeitsschwerpunkte ein Stellenbündel bestimmt wird.
Zunächst müssen der künftige Brutto-Personalbedarf und der künftige Personalbestand ermittelt werden, um anschließend den Netto-Personalbedarf berechnen zu können:
Künftiger Brutto-Personalbedarf
- Künftiger Personalbestand
= Netto-Personalbedarf
Der Brutto-Personalbedarf besteht aus Einsatz- und Reservebedarf. Der Einsatzbedarf stellt den Bedarf dar, welcher zur Erledigung der betrieblichen Aufgaben notwendig ist. Mit dem Reservebedarf werden anschließend Ausfälle, z.B. aufgrund von Fehlzeiten, berücksichtigt.
Der künftige Personalbestand kann nur abgeschätzt werden. Dabei werden zum einen Abgänge berücksichtigt, z.B. aufgrund natürlicher Fluktuation oder Pensionierungen, und zum anderen die vorhersehbaren Zugänge.
Wenn der berechnete Netto-Personalbedarf größer ist als Null, dann besteht ein Personalbeschaffungsbedarf und es werden neue Mitarbeiter eingestellt. Wenn er kleiner ist als Null, besteht ein Personalfreisetzungsbedarf und Mitarbeiter werden entlassen.
Intuitive Verfahren
Arbeitswissenschaftliche Verfahren
Mathematische Verfahren
Bei der Ermittlung des qualitativen Personalbedarfs wird in drei Schritten vorgegangen:
Durch eine qualitative Personalbedarfsplanung können die rechtzeitige Beschaffung von qualifiziertem Personal sowie die Durchführung der Personalentwicklung erleichtert werden.
Zur Herleitung zukünftiger Anforderungen können unter anderen drei verschiedene Verfahren angewendet werden:
PAQ ( Position Analysis Questionnaire):
Das PAQ enthält Arbeitselemente (Verhaltensbeschreibungen), welche auf bestimmte Anforderungen einer
Stelle bezogen sind. Aus diesen Arbeitselementen können künftig erforderliche Qualifikationen abgeleitet
werden.
AET (Arbeitswissenschaftliches Erhebungsverfahren zur Tätigkeitsanalyse):
Das AET ist ähnlich dem PAQ aufgebaut und wird hauptsächlich im Produktionsbereich eingesetzt.
Szenariotechnik:
Mit der Szenariotechnik werden, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation, der momentanen
Entwicklung und möglicher Störereignisse, potenzielle Zukunftssituationen beschrieben. Anhand dieser
Zukunftsbilder kann Rückschluss auf künftige Anforderungen gezogen werden.