Materielle und immaterielle Güter


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Materielle und immaterielle Güter sind Vermögensgegenstände, die in der Bilanz von Unternehmen aufgeführt werden. Es kann sich dabei sowohl um Sachgegenstände als auch um Rechte und geistiges Eigentum handeln.

Immaterielle Güter sind dabei nicht körperlich, also nicht physisch greifbar. Im Gegensatz dazu können materielle Güter tatsächlich angefasst und physisch verändert werden.

Was sind materielle Güter?

Alle wirtschaftlichen Güter lassen sich in die Kategorien „materiell“ oder „immateriell“ einordnen. Materielle Güter werden auch als Ware oder Sachgut bezeichnet. Im bilanziellen Sinne kann die Ware entweder verkauft oder für den weiteren Produktionsverlauf verwendet werden. Im Gegensatz zu einer Dienstleistung steht der materielle Wert oder die materielle Produktion der Ware im Vordergrund. Beispiele für materielle Güter sind:


  • Rohstoffe wie Gold, Holz oder Metall
  • Produktionsstätten wie Büroräume oder das Firmengelände
  • Kleinere Produktionswerkzeuge wie Schraubenzieher, Nägel oder Papier
  • Enderzeugnisse, die an Endverbraucher verkauft werden wie Brot, Computer oder Bücher

Was sind immaterielle Güter?

Immaterielle Güter sind nicht stofflich und können umgangssprachlich nicht angefasst werden. Es handelt sich daher um Dienstleistungen oder Rechte. Insbesondere geistiges Eigentum wie Nutzungsrechte an Musik und Filmen oder Patente sind unter dem Aspekt der immateriellen Güter zu verstehen. Immaterielle Güter müssen genau wie materielle Güter in der Bilanz aufgeführt werden. Beispiele für immaterielle Güter sind:


  • Patent für eine neuartige Wasserpumpe
  • Dienstleistungen wie der Friseurbesuch
  • Verkaufs- und Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Musik und Videos
  • Versicherungen, Kredite und Aktien
  • Anwaltliche Beratung, ärztliche Hilfe, Übernachtung im Hotel

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht weisen materielle und immaterielle Güter einige Gemeinsamkeiten auf. So kann geistiges Eigentum genau wie Sacheigentum verkauft und übertragen werden. Gleichzeitig können Nutzungsrechte an beiden Güterarten durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden. Zu materiellen Gütern wird dabei einfach der physische Zugang verwehrt bzw. freigegeben. Immaterielle Güter können beispielsweise durch Zwangslizenzen im Patentrecht in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Aus rechtlicher Sicht sind immaterielle Güter teilweise schwierig zu handhaben. Sie sind allgegenwertig, weshalb Immaterialgüter verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen können. Durch die Globalisierung müssen geistige Eigentumsrechte zudem in verschiedenen Ländern angemeldet werden, obwohl sie nur in einem Land entwickelt wurden. Schafft ein Unternehmen hingegen materielle Güter ist klar, wo dieses Gut entwickelt, produziert und letztlich verkauft wurde.

Aus wirtschaftlicher Sicht sind immaterielle Güter insofern interessant, als dass beliebig viele Personen ein- und dasselbe Gut gleichzeitig nutzen können. Es ist möglich, ein Video gleichzeitig in Neuseeland und Deutschland abzuspielen. Kauf ein Konsument hingegen einen Apfel, kann nur er das Obststück konsumieren. Die Produktion immaterieller Güter lohnt sich für Unternehmen daher nur, wenn es technische oder gesetzliche Möglichkeiten gibt, Dritte von der Güternutzung auszuschließen. Ein Video wird daher beispielsweise auf einem physischen Datenträger oder über Internetplattformen verkauft und durch den Kopierschutz vor der unentgeltlichen Weitergabe geschützt.

Bilanzierung von wirtschaftlichen Gütern

Im September 2009 wurde die bis dahin gültige Ungleichbehandlung von materiellen und immateriellen Gütern im Anlagevermögen abgeschafft. Seitdem müssen immaterielle Gegenstände ebenfalls bilanziert werden. Als Bewertungsgrundlage dienen dabei – genau wie bei materiellen Güter auch – Herstellungskosten, Einkaufspreise und die Nutzungsdauer.

Die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände ist in der Praxis jedoch häufig alles andere als trivial. Wie soll beispielsweise das Markenpotenzial von Apple oder Google bilanziert werden? In der Regel wird dabei zunächst die Marke als solche klar definiert und von anderen Vermögensgegenständen abgegrenzt. Anschließend überprüft das Unternehmen bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie die Verfügungs- und Verwertungsrechte an der Marke konkret aufgeteilt sind. Gibt es beispielsweise mehrere Eigentümer, kann ein Unternehmen nicht den kompletten Markenwert in der Bilanz führen. Anschließend wird die Marke unter anderem anhand der durch die Nutzung der Markenrechte erzielten Gewinne bewertet.

In der Praxis haben sich drei Verfahren durchsetzen können, um immaterielle Vermögensgegenstände zu bewerten:

  • Marktwertorientiertes Verfahren
  • Kostenorientiertes Verfahren
  • Ertragsorientiertes Verfahren
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