KMU - Kleine & mittlere Unternehmen


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Definition

Die Abkürzung KMU steht für „Kleine und mittlere Unternehmen“ und dient der größenabhängigen Abgrenzung von den großen Unternehmen und Konzernen. Die international gebräuchliche Bezeichnung lautet SME (small and medium-sized entities).

Kriterien - welche Merkmale von KMUs gibt es?

KMU weisen sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale auf. Zu den typischen qualitativen Merkmalen zählen:

  • völlige oder weitgehende Unabhängigkeit von Konzernen
  • Einheit von Haftung und Eigentum, d. h. enge Verbindung zwischen der wirtschaftlichen Existenz des Eigentümers und der des Betriebs
  • Vereinigung des Unternehmers, Kapitalgebers und Betriebsleiters in einer Person
  • ausgeprägte Innovationstätigkeit
  • geringer Formalisierungsgrad, flache Hierarchien, persönlicher Kontakt zwischen Mitarbeitern und Unternehmer, Nähe zum Kunden


Diese Eigenschaften sind nur schwer messbar, deshalb werden die quantitativen Merkmale herangezogen, um KMU von Großunternehmen und Konzernen abzugrenzen. Entscheidend sind hierbei die Kriterien:

Unterscheidung der KMUs nach der Kommission der Europäischen Union 


Die Kommission der Europäischen Union unterscheidet bei den KMU zwischen Kleinst-, Klein- und Mittleren Unternehmen und hat als Größenkriterien EU-weit die folgenden Obergrenzen festgelegt:

Mitarbeiterzahl Umsatz Bilanzsumme
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. € ≤ 2 Mio. €
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. € ≤ 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. € ≤ 43 Mio. €

Während die Mitarbeiterzahl keinesfalls überschritten werden darf, muss von den Kriterien „Umsatz“ und „Bilanzsumme“ nur eines erfüllt sein, um die jeweilige Einstufung zu erhalten.

Klassifizierung nach Bilanzrechtmodernisierungsgesetz 


Nach § 267 HGB gelten seit Inkrafttreten des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) die folgenden Schwellenwerte für die Klassifizierung von KMU:

§ 267 HGB Mitarbeiterzahl Umsatz Bilanzsumme
Kleine Kapitalgesellschaften ≤ 50 ≤ 9,68 Mio. € ≤ 4,84 Mio. €
Mittelgroße Kapitalgesellschaften < 50
≤ 250
> 9,68 Mio. €
≤ 38,5 Mio. €
>4,84 Mio. € ≤ 19,25 Mio. €
Große Kapitalgesellschaften > 250 > 38,5 Mio. € > 19,25 Mio. €

Es dürfen jeweils 2 von den 3 Größenmerkmalen nicht überschritten werden. Um eine große Kapitalgesellschaft handelt es sich immer, wenn das Unternehmen börsennotiert ist.

Für Unternehmen, die die Kriterien von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erfüllen, gelten diverse größenabhängige Erleichterungen, wie z. B.:

  • Verzicht auf den Lagebericht
  • verlängerte Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss
  • Verkürzung der Bilanz
  • Verzicht auf den Anlagenspiegel
  • Verzicht auf diverse Erläuterungspflichten
  • keine Aufgliederung der Umsatzerlöse

Dies gilt vor allem für die kleinen Kapitalgesellschaften. Einige dieser Erleichterungen sind aber auch für die mittelgroßen gültig.

Bedeutung von KMU

In Deutschland und auch europaweit sind über 99 % aller Unternehmen KMU. Etwa 2/3 aller Beschäftigten arbeiten in KMU. Die Unternehmen sind entscheidende Innovationstreiber und bestimmen den Dienstleistungssektor maßgeblich. In den südeuropäischen Ländern ist die Zahl der KMU sogar noch höher als in den nordeuropäischen. Die KMU zeichnen sich vor allem durch Flexibilität, Reaktionsschnelligkeit und Kundennähe aus, wobei sie aber auch häufiger als große Unternehmen mit Nachfolgeproblemen und Finanzierungsengpässen zu kämpfen haben. Daher ist die Einstufung als KMU besonders wichtig, um bestimmte staatliche und EU-Fördermittel erhalten zu dürfen.

Die Größenmerkmale „Umsatz“ und „Bilanzsumme“ wurden im Rahmen des BilMoG mit Gültigkeit ab dem 01.01.2010 um ca. 20% angehoben. Dadurch fallen nun mehr Unternehmen in die Kategorie kleine Kapitalgesellschaften und profitieren von den Erleichterungen, die vor allem Kostenvorteile bieten.
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