Beteiligungslohn


Zusätzlich zum Gehalt oder Lohn kann ein Beteiligungslohn gezahlt werden, der sich jeweils am Erfolg eines Unternehmens orientiert.


Die Hauptformen heißen:



  • Kapitalbeteiligung (Diese Variante wird nicht als Zuschlag ausgezahlt, sondern verbleibt in Aktiengesellschaften als Belegschaftsaktien oder in Unternehmen als Darlehen.)
  • Umsatz- und Gewinnbeteiligung (Hier wird den Arbeitnehmern ein Anteil am Umsatz/des Reingewinns ausgezahlt.)


Der Beteiligungslohn fördert die Arbeitnehmer-Bereitschaft, höhere Leistungen zu erbringen. Er bindet sie stärker an das Unternehmen.

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