Existenzgründung verständlich erklärt


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Die Existenzgründung bezeichnet im wirtschaftliche Sinne die Gründung eines Unternehmens. Es kann sich dabei sowohl um kleine Einzelunternehmen als auch und große Konzerne handeln.

In beiden Fällen muss der Weg in die Selbstständigkeit strukturiert geplant werden, damit sich der Erfolg langfristig einstellen kann. Grundlegend hierfür sind Business-Pläne, Marktforschungen und Finanzierungsgespräche.

Die Planung der Selbstständigkeit

Jede Existenzgründung beginnt mit der Frage, ob der Gründer die Risiken der Selbstständigkeit wirklich in Kauf nehmen möchte. Die Unternehmensgründung hat dabei aber nicht nur Einfluss auf den beruflichen Werdegang, sondern verändert auch das private Umfeld. Feste Arbeitszeiten und ein geregeltes Einkommen gehören ab dem Zeitpunkt der Existenzgründung der Vergangenheit an.

Damit die Existenzgründung Erfolg hat, muss die Geschäftsidee des Unternehmers potenziell Gewinn abwerfen können. Dazu werden in der Regel zunächst grundlegende Marktanalysen durchgeführt, die folgende Fragen beantworten sollen:


  • Wer sind die potenziellen Kunden?
  • Wie groß ist der Gewinn?
  • Wer sind die Wettbewerber und was bieten diese an?
  • Wodurch unterscheidet sich die Geschäftsidee von der Konkurrenz?
  • Hat der Selbstständige die Fähigkeiten, seine Idee überhaupt umzusetzen?

Der Business-Plan als Ausgangspunkt der Unternehmensgründung

Erst wenn klar ist, dass die Geschäftsidee Erfolg haben könnte, wird die Existenzgründung detaillierter geplant. Alle wichtigen Daten und Fakten zur Gründung werden im Business-Plan festgehalten. Der Plan erfüllt zwei Funktionen: zum einen behält der Selbstständige den Überblick über bereits erledigte und noch zu erledigende Aufgaben. Zum anderen wird der fertige Business-Plan externen Geldgebern wie Banken oder Investoren vorgelegt, um Kapital für die Unternehmensgründung zu generieren. In der Regel umfasst der Business-Plan folgende Aspekte:


  • Detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee inklusive dem Hauptargument für den künftigen Verkaufserfolg
  • Lebenslauf und Qualifikationen des oder der Gründer
  • Rechtsform und Standort des Unternehmens
  • Analyse der Zielgruppe, des Marktpotenzials und der Konkurrenz
  • Planung von Umsatz, Kosten, Personalaufwand, Kapitalbedarf und Finanzierung

Finanzierung der Existenzgründung

Im Rahmen des Business-Plans wird also bereits aufgezeigt, wie viel Kapital der Gründer für sein neues Unternehmen benötigt. Im Fallen von Einzelunternehmen oder Freiberuflern reichen meist wenige hundert Euro aus, um etwa Laptops oder Software zu kaufen. Deutlich komplexer sieht die Finanzierung bei Gründungen von produzierenden Unternehmen aus. Maschinen, Personal und Material kosten schnell mehrere Millionen Euro.

In vielen Fällen kann der oder können die Gründer das Startkapital daher nicht selbst aufbringen. Das Kapital muss daher durch externe Geldgeber bereitgestellt werden. Fremdkapital wird vor allem bei Banken generiert, dafür werden jedoch aufgrund des großen Risikos einer Existenzgründung entsprechend hohe Zinsen fällig.


Viele Unternehmer setzen daher auf Venture-Capital, zu Deutsch Wagniskapital. Ein sogenannter Venture-Capitalist – eine vermögende Privatperson oder ein spezialisiertes Unternehmen – stellt den Gründern Kapital zur Verfügung und erhält im Gegenzug Unternehmens- und/oder künftige Gewinnanteile. Das hohe Risiko der Investition wird vom Geldgeber bewusst eingeplant, in der Regel investieren Venture-Capitalists daher gleich in mehrere Start-ups. Im Gegensatz zum Bankenkredit werden dabei nicht nur finanzielle Mittel transferiert, sondern auch logistische und ideelle Unterstützung zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung

Die Existenzgründung bedarf nicht nur einer genauen wirtschaftlichen Planung. Die selbstständige Tätigkeit muss ordnungsgemäß beim Gewerbeamt, der Industrie- und Handelskammer und anderen staatlichen Institutionen angemeldet werden. Der Aufwand der Behördengänge hängt dabei von der Rechtsform des Unternehmens ab. Eine freiberufliche Tätigkeit ist mit einem einzigen Schreiben ans Finanzamt angemeldet, Aktiengesellschaften müssen hingegen einen umfangreichen Gesellschaftervertrag erstellen, notarielle Beglaubigungen einholen und eine Gründungsprüfung von Wirtschaftsprüfern durchführen lassen.

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