Rechnungswesen » Buchungen » Verkauf Sachanlagen
Werden Sachanlagen verkauft, unterliegt dieser Verkauf natürlich ebenso wie der Einkauf einer Sachanlage der Umsatzsteuerpflicht.
Entsprechender Buchungssatz bei dem Verkauf wäre folgender:
Beim Verkauf eines Anlagegutes kann für das Unternehmen entweder ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entstehen - je nachdem, ob das Gut unter oder über dem aktuellen Buchwert verkauft wird, mit welchem dieses in der Bilanz steht.
Liegt der Verkaufserlös über dem Restbuchwert, entsteht für das Unternehmen ein sogenannter Erlös aus Anlagevermögen.
Dieses ist ein Erlöskonto und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Haben gebucht - dadurch erhöht sich natürlich der Gewinn des Unternehmens.
Die entsprechende Buchung lautet wie folgt:
Diese Erlöse aus dem Anlagevermögen können sowohl Ertrag als auch Verlust sein.
Beide Konten werden über das Gewinn- und Verlustkonto am Jahresende abgeschlossen
und dort saldiert.
So entsteht entweder ein "sonstiger betrieblicher Aufwand" oder ein "sonstiger betrieblicher Ertrag".