Rechnungswesen » Buchungen » Privatentnahme buchen
Ein Unternehmer begleicht seine privaten
Lebenshaltungskosten über das betriebliche Geschäftskonto,
da er sich nicht wie seine Angestellten auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung setzen kann.
Durch solche privaten Geldentnahmen wird der Gewinn geschmälert.
Der Unternehmer greift also dem Gewinn vor.
Der private Rechnungsausgleich wie beispielsweise Arztrechnungen,
Spenden u. a. geschieht ebenfalls über das Geschäftskonto der Unternehmung.
Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals.
Eine größere Menge an Buchungen auf dem Hauptkonto
"Eigenkapital" würde dieses unübersichtlich erscheinen lassen.
Beispielsweise entnimmt ein Unternehmer dem Geschäftskonto 12 000,00 € für private Zwecke
Buchung:
Erklärung: Die Belastung auf dem Bankkonto muss buchhalterisch erfasst werden. Da es sich beim Privatkonto um ein Passivkonto handelt, wird die Belastung auf der Sollseite des Kontos verbucht.
Entnimmt der Unternehmer privat 2 000,00 € der Tageskasse wird wie folgt gebucht
Buchung:
Erklärung: Da das Konto Kasse ein Aktivkonto ist, werden Belastungen immer auf der Habenseite gebucht.
Bei einer Entnahme von Waren und Erzeugnissen des Betriebes für den privaten Gebrauch im Wert von
1 190,00 € bucht man wie folgt.
Erklärung: Da es sich um einen privaten Umsatzerlös handelt, muss dieser auch auf einem gesonderten Konto erfasst werden - dem Konto "Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen".
Und bei einem Umsatzerlös müssten natürlich auch die UST korrekt verbucht werden.
Am Ende einer Abrechnungsperiode wird das Konto Privat über das Konto Eigenkapital abgeschlossen. Privatentnahmen stellen stets eine Kapitalminderung dar.