Buchung von zweifelhaften Forderungen


Eine Forderung wird zweifelhaft, wenn Höhe oder Zeitpunkt des Zahlungseingangs unsicher wird. Gründe hierfür können beispielsweise sein:

  • trotz Mahnung kein Zahlungseingang
  • über das Vermögen des Kunden wird das Insolvenzverfahren eröffnet
  • es bestehen Mängelrügen (sprich der Kunde mängelt die Qualität einer Lieferung an)

Beispiel für die Buchung von zweifelhaften Forderungen

Folgende Situation:

Gegenüber dem Kunden “Chuck Norris” besteht eine Forderung inklusive 19% Umsatzsteuer in Höhe von € 119,00. Weil trotz Mahnung nicht gezahlt wird, ist von einem Ausfall der Forderung auszugehen.


1.)  Absonderungen zweifelhafte Forderung von einwandfreien Forderungen


a. In einem ersten Schritt ist die zweifelhafte Forderung von den einwandfreien Forderungen abzusondern. Das geschieht mit diesem wunderbaren Buchungssatz:


Zweifelhafte Forderungen € 119,00
an Forderungen € 119,00.

Erklärung: Umgebucht wird der Bruttobetrag der Forderung. Die Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt erst, wenn der endgültige Forderungsausfall feststeht.


b. Wenn nur Teile der Forderung zweifelhaft werden, ist auch nur der entsprechende Anteil als zweifelhaft umzubuchen.


Beispiel: Wie oben, 50% der Forderung gegenüber “Chuck Norris” sind aufgrund von Mängelrügen als zweifelhaft anzusehen.


Buchungssatz:


Zweifelhafte Forderungen € 59,50 an
Forderungen € 59,50.

Erklärung:

50% der Forderungen sind jetzt als zweifelhaft gekennzeichnet, die restlichen 50% verbleiben als unstrittig. Auch hier gilt, dass die Umsatzsteuerkorrektur erst vorgenommen wird, wenn der Ausfall der Forderung feststeht.

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