Konzernbilanz Definition


Ein Konzern ist der Zusammenschluss eines führenden und mehreren abhängigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter Leitung des führenden Unternehmens. Doch auch wenn alle Teilunternehmen eine eigenständige Bilanz aufstellen und juristisch selbstständig bleiben, geben alle im Konzern zusammengeschlossen Unternehmen dennoch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit auf.


Für einen Konzernabschluss müssen daher zuerst die Jahresabschlüsse der beteiligten Unternehmen erstellt werden. Diese werden konsolidiert, das heißt: Die durch die wirtschaftlichen Beziehungen der Konzernunternehmen untereinander verursachten Positionen werden heraus gerechnet.


Auf diese Weise können die wirklichen Vermögensverhältnisse der Tochterunternehmen und der Muttergesellschaft korrekt dargestellt werden. Diese Informationsfunktion ist der wichtigste Zweck des Konzernabschlusses bzw. der Konzernbilanz, er wird zum Beispiel nicht gegenüber dem Finanzamt zur Ermittlung der Steuer herangezogen wie die Steuerbilanz.

Gesetzliche Grundlagen

Welche Unternehmen zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, bestimmen Handelsgesetzbuch (HGB) und das Publizitätsgesetz (PublG).



Grundsätzlich muss ein Konzernabschluss erstellt werden, wenn ein Unternehmen ein anderes beherrscht, das in den eigenen Konzernabschluss einbezogen werden muss (diese Konstellation wird als Unterordnungskonzern bezeichnet).



Personengesellschaften und Einzelunternehmen ohne Konzernleitung sind durch § 11 Abs. 5 PublG von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit. Das gilt auch, wenn bestimmte Größenkriterien nicht erfüllt werden.

Tipp: Du willst die Buchhaltung schneller lernen? Jetzt hier klicken!
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie