Neutrale Aufwendungen / Aufwand


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Unter dem Begriff neutrale Aufwendungen sind alle Aufwendungen zusammengefasst, die nicht mit der direkten betrieblichen Leistungserstellung (auch Zweckaufwendungen genannt) in Verbindung stehen.


Natürlich stellt sich die Frage, welche Aufwendungen denn nicht unter diese Definition fallen. Man kann sie in vier Kategorien gliedern:

1. betriebfremde Aufwendungen

Laut Definition müssen die Kosten „zum Zwecke der betrieblichen Leistungserstellung“ anfallen. Kosten, die also nicht dem Betriebszweck dienen, sind neutrale Aufwendungen.

Beispiel:
Zum Betriebsvermögen gehört ein Gebäude, das nicht betrieblich genutzt sondern vermietet wird. Handelt es sich beim Betriebszweck nicht um eine Immobilienvermietung, so sind alle Kosten als neutrale Aufwendungen zu betrachten.

Oder:
Das Unternehmen verfügt über gute Liquidität, so dass ein Teil des Geldes in Wertpapiere angelegt wird. Kosten für Depot, Wertverluste oder ähnliche Aufwendungen sind neutraler Aufwand, da der Betriebszweck nicht der Wertpapierhandel sondern ein anderer ist.

2. Außerordentliche Aufwendungen

Darunter fallen Aufwendungen, die zwar zum Betriebszweck gehören, aber nicht der Leistungserstellung dienen.
Zum Beispiel, Forderungsverluste, Schadensfälle, Verluste beim Verkauf von Anlagevermögen

Die Aufwendungen wurden also verursacht durch Vorgänge, die dem Betriebszweck dienen – aber außerordentlich sind. Forderungsverluste werden durch die Entstehung der Forderung aus Leistungen des Betriebszweckes verursacht. Der Verlust bei Anlagevermögen bezieht sich auf Anlagevermögen das dem Betriebszweck dient.

3. Periodenfremde Aufwendungen

Um die Kostenrechnung wirklich leistungs- und verursacherbezogen aufstellen zu können, müssen Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Leistung stehen, separat behandelt werden. Darunter fallen zum Beispiel Steuernachzahlungen, Mietvorauszahlungen, oder ähnliches.


4. sonstige neutrale Aufwendungen

Das können zum Beispiel Sonderabschreibungen sein, oder Fremdkapitalzinsen für Darlehnszinsen die nicht dem Betriebszweck dienen. Oder Kosten, die für die Kostenrechnung anders behandelt werden.

Beispiel:
Eine Maschine wird zu einem kleinen Teil mit Fremdkapital finanziert. Die Zinsen sind relativ niedrig, da viel Eigenkapital eingesetzt wurde. In der Kostenrechnung werden kalkulatorische Zinsen angesetzt.

Variante 1: Um die Zinsen nicht doppelt zu berücksichtigen, sieht man die tatsächlich aufgewendeten Zinsen als neutrale Aufwendungen, und nutzt die kalkulatorischen Kosten als Zusatzkosten.

Variante 2: Die tatsächlichen Zinsen werden zusammen mit den zusätzlichen kalkulatorischen Kosten als Anderskosten gesehen. Somit werden beide Positionen als Kosten betrachtet

Welche Aufwendungen in einem Unternehmen tatsächlich als Kosten oder neutral behandelt werden hängt also immer von dem Betriebszweck und vom Zeitraum des Aufwandes ab.
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