Rechnungswesen » Abschreibungsmethoden » Monatsgenaue und tagesgenaue Abschreibung
Bei der zeitbezogenen Abschreibung gibt es zwei Methoden:
Monatsgenaue Abschreibung
Die monatsgenaue Abschreibung wird angewandt, wenn der Zugang bzw. der Abgang
eines Anlagegutes im Laufe des Jahres erfolgte.
Tagesgenaue Abschreibung
Erforderlich, wenn die Bilanzierung außerhalb des Bilanzstichtages erfolgt.
Eine Bilanzierung außerhalb des Bilanzstichtages kann z. B. folgende Gründe haben:
Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit
Wenn ein Gesellschafter ins Unternehmen eintritt oder dieses verlässt
Wenn die Rechtsform eines Unternehmens geändert
Wenn ein Unternehmen Insolvenz geht
Berechnung der monatsgenauen Abschreibung
Berechnung der tagesgenauen Abschreibung
Ob ein Monat in die Berechnung miteinbezogen wird oder nicht, hängt davon ab, am wievielten eines Monats das Anlagegut angeschafft bzw. abgegeben wurde. Die genaue Regelung zeigt diese Tabelle.
| Bei Zugang | Bei Abgang | |
| Vor dem 15. des Monats | Monat zählt dazu | Monat zählt nicht dazu |
| Ab dem 15. des Monats | Monat zählt nicht dazu | Monat zählt dazu |
Beispiel: Wenn ein Anlagegut am 17.07 angeschafft wurde und monatsgenau abgeschrieben wird, wird der Juli nicht mehr mitgezählt. Es wären also 5 Restmonate, die in die obige Formel eingesetzt werden müssten.