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Rechnungswesen » Abschreibungsmethoden » Monatsgenaue und tagesgenaue Abschreibung

Abschreibung monatsgenau / tagesgenau (Zeitbezogene Abschreibung)


Bei der zeitbezogenen Abschreibung gibt es zwei Methoden:

Monatsgenaue Abschreibung
Die monatsgenaue Abschreibung wird angewandt, wenn der Zugang bzw. der Abgang eines Anlagegutes im Laufe des Jahres erfolgte.

Tagesgenaue Abschreibung
Erforderlich, wenn die Bilanzierung außerhalb des Bilanzstichtages erfolgt. Eine Bilanzierung außerhalb des Bilanzstichtages kann z. B. folgende Gründe haben:

Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit
Wenn ein Gesellschafter ins Unternehmen eintritt oder dieses verlässt
Wenn die Rechtsform eines Unternehmens geändert
Wenn ein Unternehmen Insolvenz geht


Berechnung der monatsgenauen Abschreibung
Formel monatsgenaue Abschreibung

Formel monatsgenaue Abschreibung

Berechnung der tagesgenauen Abschreibung
Formel tagesgenaue Abschreibung

Formel tagesgenaue Abschreibung

Zeitbezogene Abschreibung - diese Tabelle muss beachtet werden:


Ob ein Monat in die Berechnung miteinbezogen wird oder nicht, hängt davon ab, am wievielten eines Monats das Anlagegut angeschafft bzw. abgegeben wurde. Die genaue Regelung zeigt diese Tabelle.

Bei Zugang Bei Abgang
Vor dem 15. des Monats Monat zählt dazu Monat zählt nicht dazu
Ab dem 15. des Monats Monat zählt nicht dazu Monat zählt dazu


Beispiel: Wenn ein Anlagegut am 17.07 angeschafft wurde und monatsgenau abgeschrieben wird, wird der Juli nicht mehr mitgezählt. Es wären also 5 Restmonate, die in die obige Formel eingesetzt werden müssten.



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